Steuerliche Neuerungen und für Wirtschaft und Gesellschaft
Das Jahr 2024 bringt zahlreiche steuerliche Veränderungen in Deutschland mit sich, die sowohl Arbeitnehmer, Eltern als auch die Wirtschaft betreffen. In diesem Artikel fassen wir die relevanten Entwicklungen zusammen, insbesondere im Fokus stehen Maßnahmen für Unternehmen und die Förderung der Digitalisierung.
Stromsteuerentlastung für Unternehmen:
Unternehmen im Produzierenden Gewerbe oder der Land- und Forstwirtschaft konnten bis Ende 2023 eine Stromsteuerentlastung von 5,13 € je Megawattstunde (MWh) beantragen. Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 wird diese Entlastung auf 20 € je MWh angehoben. Diese Maßnahme soll Unternehmen, die Strom für betriebliche Zwecke nutzen (ausgenommen Elektromobilität), finanziell unterstützen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer als einheitliches Merkmal:
Ab Herbst 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese Nummer wird natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen zugewiesen und dient als einheitliches und dauerhaftes Merkmal zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren. Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern, ergänzt durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten. Dies fördert die Effizienz und Eindeutigkeit in steuerlichen Prozessen und unterstützt das „Once-Only“-Prinzip.
Internationale Unternehmensbesteuerung und BEPS-Projekt:
Das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting), das 2013 ins Leben gerufen wurde, zielt darauf ab, schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne zu bekämpfen. Im Oktober 2021 wurde eine Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft verabschiedet. Diese beinhaltet eine teilweise Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Staaten (erste Säule) und eine globale effektive Mindestbesteuerung (zweite Säule). Deutschland setzte diese Reform mit dem Mindeststeuergesetz um, das erstmals für Wirtschaftsjahre nach dem 30. Dezember 2023 gilt. Große Unternehmensgruppen mit einem Gruppenumsatz von mindestens 750 Millionen € in zwei der vorangegangenen vier Geschäftsjahren sind steuerpflichtig. Eine 5-jährige Steuerbefreiung ist für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit vorgesehen.
Anpassung der Zinsschranke:
Die Zinsschranke, die den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen regelt, wird an die Vorgaben der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie angepasst. Diese Maßnahme soll dem internationalen Steuerwettbewerb und aggressiven Steuerplanungen international tätiger Konzerne entgegenwirken.
Steuervereinfachung und Digitalisierung des Spendenverfahrens:
Die Digitalisierung des Spendenverfahrens wird durch das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorangetrieben. Ab dem 1. Januar 2024 werden schrittweise Daten von gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen, Parteien, Wählervereinigungen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften erfasst. Dies ermöglicht eine zentrale und öffentliche Sichtbarkeit des ehrenamtlichen Engagements. Registrierte Zuwendungsempfänger erhalten einen verbesserten Zugang zum Zuwendungsnachweis über amtliche Vordrucke oder elektronische Spendenquittungen.
Absenkung der Niedrigsteuergrenzen:
Im Rahmen des Mindeststeuergesetzes wurden die Niedrigsteuergrenzen bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 ff. AStG) und der Lizenzschranke (§ 4j EStG) von 25 Prozent auf 15 Prozent abgesenkt. Damit wird die im Rahmen der Mindestbesteuerung vereinbarte angemessene Vorbelastung von 15 Prozent auch in diesen Bereichen umgesetzt, was einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten soll.
Insgesamt präsentiert sich die steuerliche Landschaft Deutschlands im Jahr 2024 als dynamisch und zukunftsorientiert, mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und internationaler Steuergerechtigkeit.
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