Steuerliche Highlights 2023

Das Jahr 2023 hat sich dem Ende zugeneigt und bald steht die Erstellung der Einkommensteuererklärungen an. Für die Mandanten bleibt jedoch noch ausreichend Zeit, da die Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige erst am 2.6.2025 endet.

Für eine frühzeitige Information der Mandanten über die relevanten Änderungen und Bestimmungen bezüglich des Jahres 2023 bieten wir Ihnen hier eine kompakte Zusammenfassung:

Die Homeoffice-Pauschale wird von 5 € auf 6 € erhöht und kann für maximal 210 Tage im Homeoffice (bis zu 1.260 €) geltend gemacht werden (im Rahmen der Werbungskosten für Arbeitnehmer). Beachten Sie jedoch, dass die Berücksichtigung entfällt, wenn die Arbeiten in einer Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung verrichtet werden.

Für das häusliche Arbeitszimmer mit Werbungskostenabzug sind keine weiteren Kostennachweise erforderlich. Es können pauschal 1.260 € Arbeitszimmerkosten abgezogen werden. Bei Nutzung durch zwei Personen kann jeder den Pauschbetrag geltend machen.

Nebenberufliche Tätigkeiten sind steuerbefreit, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit 14 Stunden nicht überschreitet.

Altersvorsorgeaufwendungen können zu 100 % als Sonderausgaben abgezogen werden.

Der Sparerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen erhöht sich von 801 € / 1.602 € auf 1.000 € / 2.000 €. Eine Anpassung des Freistellungsauftrags ist nicht erforderlich, da die Banken die Freistellungsaufträge prozentual anpassen.