Neue BaFin-Vorgaben:
Kredite zukünftig nur noch für nachhaltige Unternehmen?
Die siebte Novelle der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) bringt bedeutende Änderungen in der Kreditvergabe mit sich: Unternehmen müssen jetzt strengere Anforderungen erfüllen, besonders im Hinblick auf Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit im Fokus der Kreditvergabe
Unternehmen, die bisher noch nicht auf Nachhaltigkeit geachtet haben, sollten sich jetzt unbedingt damit auseinandersetzen. Die überarbeiteten MaRisk-Richtlinien, die seit kurzem verbindlich für Banken und Finanzinstitute gelten, beinhalten erstmals prüfungspflichtige Anforderungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäfts- und Risikostrategie sowie in den Kreditprozessen. Es wird erwartet, dass immer mehr Banken die ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in ihre Kreditbedingungen integrieren und daraus standardisierte Prozesse entwickeln.
Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Neben den klassischen Unterlagen wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und Anhang müssen Unternehmen zukünftig auch Nachhaltigkeitsdaten und -berichte vorlegen.
Vorlage von ESG-Daten
Jedes Kreditinstitut wird künftig verlangen, dass Kreditnehmer relevante ESG-Daten bereitstellen, um eine umfassende Risikobewertung, einschließlich ESG-Risiken, sicherzustellen. Die übliche Bonitätsprüfung mittels wirtschaftlicher Daten muss daher um Nachhaltigkeitsdaten erweitert werden. Fehlende oder schlechte Nachhaltigkeitsberichte können die Kreditbedingungen verschlechtern oder die Kreditvergabe erschweren.
Bonität und Nachhaltigkeit
Die Integration von ESG-Daten in die Risikobewertung wird auch die Bonitätsbeurteilung beeinflussen. Kreditinstitute müssen die Zukunftsfähigkeit der Kreditnehmer aus normativer und ökonomischer Sicht bewerten. Die Geschäftsmodellanalyse wird noch stärker auf die Nachhaltigkeit des Unternehmens ausgerichtet sein, und ESG-Risiken werden die Kreditkonditionen maßgeblich beeinflussen.
Anpassung der Kreditkonditionen und -laufzeiten
Banken gehen davon aus, dass eine gute Nachhaltigkeitsleistung zu besseren finanziellen Ergebnissen führt und weniger notleidende Kredite zur Folge hat. Dies motiviert sie, die soziale Verantwortung der Kreditnehmer in die Risikobewertung und Kreditpreisgestaltung einzubeziehen. Dabei werden positive und negative ESG-Aktivitäten unterschieden:
Positive ESG-Aktivitäten können zu niedrigeren Kreditzinsen führen, da die zukünftigen Cashflows als weniger riskant eingestuft werden. Die Verfolgung von ESG-Zielen senkt die Wahrscheinlichkeit negativer Ereignisse, wie kostspielige Gerichtsverfahren oder regulatorische Eingriffe.
Negative ESG-Aktivitäten können schlechtere Kreditbedingungen und kürzere Laufzeiten zur Folge haben. Unternehmen mit Umwelt- oder Sozialskandalen müssen möglicherweise zusätzliche Sicherheiten stellen.
Bei der Ermittlung der Kreditkonditionen werden neben den klassischen Faktoren auch die ESG-Stärken und -Schwächen berücksichtigt, da diese die Risikobewertung erheblich beeinflussen können.
Handlungsempfehlungen für KMU
Vorbereitung auf Kreditgespräche: KMU sollten gut vorbereitet in Kreditgespräche gehen und die Erwartungen der Banken im Vorfeld klären.
Nachhaltigkeitskonzept: Ein detailliertes Nachhaltigkeitskonzept, das mit der Unternehmensplanung und dem Budget übereinstimmt, sollte von der Geschäftsführung erstellt werden.
ESG-Kennzahlen: Neben den üblichen Finanzkennzahlen sollten auch ESG-Kennzahlen bereitgehalten werden.
Berichterstattung: Unternehmenszahlen sollten zwingend ESG-Kriterien enthalten, um den Banken Handlungen in diesem neuen Berichtsfeld zu zeigen.
Die MaRisk 2023 traten am 29.06.2023 in Kraft. Die neuen Anforderungen müssen seit dem 01.01.2024 von den Instituten umgesetzt werden.