Das Inflations-ausgleichsgesetz 2024

Seit dem 1. Januar 2024 ist das zweite Stadium des Inflationsausgleichsgesetzes wirksam, und die Bürger können sich auf weitere steuerliche Entlastungen freuen. Nach dem ersten Schritt im Jahr 2023 wird nun ein Betrag von zusätzlichen 15 Milliarden Euro bei der Lohn- und Einkommensteuer zurückgegeben.

 

Höhere Freibeträge für mehr finanzielle Freiheit:

Der steuerliche Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei hält, wurde bereits 2023 auf 10.908 Euro angehoben. Für das Jahr 2024 gibt es eine erneute Erhöhung um 696 Euro auf 11.604 Euro. Dies bedeutet eine direkte Entlastung für Arbeitnehmer, da weniger ihres Einkommens der Steuer unterliegt.

 

Kinderfreibetrag und Unterhaltsleistungen:

Auch Familien profitieren von höheren Freibeträgen. Der Kinderfreibetrag, einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes, wurde auf 8.952 Euro angehoben und steigt 2024 weiter auf 9.312 Euro. Gleichzeitig wird der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, gekoppelt an den Grundfreibetrag, ebenfalls angehoben.

 

Steuerprogression und Entlastung beim Einkommensteuertarif:

Um sicherzustellen, dass Lohnerhöhungen die steigenden Preise ausgleichen und nicht zu einer verdeckten Steuererhöhung führen, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent gilt nun ab einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro anstelle der bisherigen 62.810 Euro.

 

Solidaritätszuschlag:

Die Befreiung von rund 90 Prozent der Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag setzt sich fort. Die Freigrenze wurde 2023 auf 17.543 Euro erhöht und steigt 2024 weiter auf 18.130 Euro. Dies bedeutet eine zusätzliche finanzielle Entlastung für viele Bürger.

 

Das Inflationsausgleichsgesetz 2024 zeigt deutlich den Fokus auf die Entlastung der Bürger und Familien in Deutschland. Die Anpassungen der Freibeträge und Einkommensteuertarife tragen dazu bei, die steuerliche Belastung im Einklang mit der Inflation zu halten und schaffen so finanziellen Spielraum für die Bevölkerung.