Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
Die Bundesregierung verstärkt ihre Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel durch gezielte Fördermaßnahmen im Baubereich. Die Neubau-, Wohneigentums- und Sanierungsförderung wurden bereits im Jahr 2023 auf mehr Klimaschutz ausgerichtet und setzen diesen Kurs auch im Jahr 2024 fort. Hier ist ein Überblick über die aktuellen Fördermaßnahmen:
1.Neubauförderung und Wohneigentum:
Im Jahr 2023 startete das Bundesbauministerium eine Neubauförderung, die sowohl das klimafreundliche Bauen als auch die Bildung von Wohneigentum unterstützt. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ wurde aufgrund hoher Akzeptanz Ende Mai 2023 um zusätzliche 888 Millionen Euro aufgestockt. Trotz dieser Mittelerhöhung wurden alle Mittel für 2023 ausgeschöpft, und seit dem 14. Dezember 2023 können keine neuen Anträge für die Neubau- und Wohneigentumsförderung mehr gestellt werden.
Für 2024 sind Neuanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, sobald der Bundeshaushalt in Kraft tritt. Die Förderung umfasst zwei Programme:
Förderung für klimafreundlichen Neubau:
Die Bundesregierung unterstützt seit dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Der Standard für die Förderung ist das Effizienzhaus 40, wobei eine höhere Förderung für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ verfügbar ist.
Neue Wohneigentumsförderung für Familien:
Ab dem 1. Juni 2023 können Familien, die ein neues klimafreundliches Eigenheim bauen oder erwerben möchten, von der neuen Wohneigentumsförderung profitieren. Voraussetzung hierfür ist ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr (seit dem 16. Oktober 2023) und mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt.
2.Sanierungsförderung:
Die energetische Sanierung von Gebäuden steht im Fokus der Bundesregierung, da sie einen hohen Klimaschutzeffekt und Fördereffizienz aufweist. Die Sanierungsförderung zielt darauf ab, Bürgerinnen und Bürger bei der langfristigen Senkung ihrer Energiekosten zu unterstützen. Die Antragstellung wurde zu Beginn des Jahres 2023 vereinfacht, neue Förderboni wurden eingeführt, und insgesamt wurden mehr Mittel für die Sanierung bereitgestellt.
Die überarbeitete Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) für 2024 sieht vor:
- Ein Fördersatz von bis zu 20 Prozent für Effizienz-Maßnahmen, inklusive einer Grundförderung von 15 Prozent.
- Ein zusätzlicher fünf-Prozent-Bonus bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.
- Maximal förderfähige Ausgaben von 60.000 Euro pro Wohneinheit mit Sanierungsfahrplan, und 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.
3.Förderung für den Austausch von Heizungen:
Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), in Kraft. Der Austausch von Heizungen, bei dem auf 65 Prozent erneuerbare Energie umgestiegen wird, wird staatlich gefördert. Die Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent, einen Geschwindigkeitsbonus für schnellen Heizungstausch und zusätzliches Geld für Haushalte mit weniger Einkommen. Die maximale Förderung kann bis zu 70 Prozent der Investitionskosten betragen.
4.Serielle Sanierung als innovative Lösung:
Die serielle Sanierung, die auf vorgefertigte Fassaden- bzw. Dachelemente setzt, wird ebenfalls gefördert. Diese innovative Methode ermöglicht eine umfassende energetische Sanierung der Gebäudehülle und -technik und reduziert gleichzeitig den handwerklichen Aufwand und die Kosten vor Ort.
Insgesamt zeigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024 ein klares Engagement der Bundesregierung für mehr Klimaschutz und energieeffizientes Bauen und Sanieren. Bürgerinnen und Bürger sowie Familien haben die Möglichkeit, von den verschiedenen Förderprogrammen zu profitieren und ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
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