Rechtsprechung 2024: Entscheidungen des BVerfG im Fokus

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat kürzlich seinen Jahresbericht 2023 veröffentlicht. Darin werden die bevorstehenden Entscheidungen für das Jahr 2024, besonders im Bereich des Steuerrechts, hervorgehoben.

Hier sind einige der Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug, die im kommenden Jahr auf dem Prüfstand stehen:

Tübinger Verpackungssteuer: Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des BVerwG vom 24.5.2023 sowie gegen eine Satzung der Universitätsstadt Tübingen zur Erhebung einer Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck steht an (Az. 1 BvR 1726/23).

Erbschaftsteuer auf Privatvermögen: Eine Verfassungsbeschwerde prüft die Vereinbarkeit erbschaft- und schenkungsteuerlicher Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz (Az. 1 BvR 804/22).

Normenkontrollverfahren zur Bewertung: Das BVerfG prüft die Vereinbarkeit bestimmter Normen des ErbStG mit dem Grundgesetz (Az. 1 BvF 1/23).

Normenkontrollverfahren zur Mindestbesteuerung: Ein Verfahren betrifft die Mindestbesteuerung im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht und deren Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Az. 2 BvL 19/14).

Solidaritätszuschlag: Eine Verfassungsbeschwerde der FDP-Fraktion prüft die Fortführung des Solidaritätszuschlagsgesetzes 1995 (Az. 2 BvR 1505/20).


Das kommende Jahr verspricht also spannende Entwicklungen in der deutschen Rechtsprechung, insbesondere im Bereich des Steuerrechts.