Photovoltaikanlagen: Steuerliche und gewerbliche Aspekte
Photovoltaikanlagen werden immer beliebter, da sie saubere Energie erzeugen und eine umweltfreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellen. Doch neben den offensichtlichen Vorteilen gibt es auch steuerliche und gewerbliche Aspekte zu beachten, die Betreiber berücksichtigen müssen.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Wer mit einer Photovoltaikanlage Strom erzeugt und diesen an den örtlichen Netzbetreiber verkauft, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nach § 15 Einkommensteuergesetz (EStG) versteuert werden müssen. Zusätzlich fällt bei größeren Anlagen auch Umsatzsteuer an, wenn der Betreiber nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt. Außerdem müssen Betreiber größerer Anlagen eine Gewerbesteuererklärung abgeben, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von € 24.500,00 im Jahr übersteigt.
Neuregelungen im JStG 2022
Bisher konnten Betreiber kleinerer Anlagen auf Antrag einen Verzicht auf die steuerliche Erfassung beantragen. Allerdings waren die Anschaffungskosten nicht abschreibbar. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde nun eine gesetzliche Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt geschaffen.
Neuregelung im Einzelnen
Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 für Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden, sofern die Bruttoleistung 30 Kilowatt nicht überschreitet. Anlagen auf oder an sonstigen Gebäuden sind steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit nicht überschreitet. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Art der Verwendung des erzeugten Stroms und auch bei vollständigem Verkauf an den Netzbetreiber oder zum Aufladen von betrieblich genutzten E-Autos. Die Neuregelungen gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung der Anlage.
Fazit
Wer eine Photovoltaikanlage betreiben möchte, sollte sich nicht nur mit der Technologie vertraut machen, sondern auch die steuerlichen und gewerblichen Aspekte im Blick behalten. Die neuen Regelungen im Jahressteuergesetz 2022 bieten Betreibern von kleineren Anlagen nun mehr Planungssicherheit und fördern den Ausbau erneuerbarer Energien.
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