10-Tage-Frist und Jahreswechsel
Zufluss- und Abflussprinzip in der Einkommensteuer
Das Zufluss- und Abflussprinzip ist ein wichtiges Konzept in der Einkommensteuer. Es besagt, dass regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz nach Ende eines Kalenderjahres getätigt oder vereinnahmt werden, dem vorherigen Jahr zugeordnet werden müssen. Dies gilt für einen Zeitraum von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel.
Beispiel: Wenn am 5. Januar 2023 Mieteinnahmen verbucht werden, müssen diese für steuerliche Zwecke noch dem Jahr 2022 zugeordnet und versteuert werden.
BFH-Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Ausgabe nur dann dem vorherigen Jahr zugeordnet werden kann, wenn sie auch kurz vor oder nach Ende des Jahres fällig war. Eine Zahlung für eine Ausgabe, die erst nach dem 10. Januar des Folgejahres fällig ist, kann demnach nicht mehr dem vorherigen Jahr zugerechnet werden.
Beispiel: Wenn eine Umsatzsteuernachzahlung für Mai und Juni des Vorjahres erst am 10. Januar des Folgejahres gezahlt wird, kann sie nicht mehr dem Vorjahr zugerechnet werden, da sie bereits vor dem 10-Tage-Zeitraum fällig war.
Fazit
Um Einnahmen und Ausgaben korrekt steuerlich zu behandeln, ist es wichtig, die Fälligkeitsdaten im Blick zu behalten. Wenn Ausgaben oder Einnahmen noch dem vorherigen Jahr zugerechnet werden sollen, müssen sie innerhalb des 10-Tage-Zeitraums nach Jahreswechsel fällig sein. Wenn sie hingegen erst im Folgejahr steuerlich erfasst werden sollen, müssen sie nach dem 10. Januar des Folgejahres getätigt werden.
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